Petition zum Kleinanlegerschutzgesetz

Ein Gesetz zum Kleinanlegerschutz wurde mittlerweile verabschiedet, unter anderem auf Grund des Drucks durch selbstorganisierte Hausprojekte, das Mietshäuser Syndikat und andere Aktive enthält es aber verschiedene Ausnahmemöglichkeiten.

Durch eine Gesetzesinitiative zum Kleinanlegerschutzgesetz würden für das Werben und Abschließen von Nachrangdarlehen* sehr hohe Hürden gesetzt.
(*wie die, die uns den Kauf der Walkemühle ermöglicht haben)

Im schlimmsten Fall könnten dadurch neue Direktkredite nicht mehr aufgetrieben werden.
Deswegen hat das Aktionsbündnis „Wir-sind-nicht-Prokon“ eine Petition eingereicht. Wenn innerhalb von drei Monaten 120.000 Unterschriften zusammen kommen, muss sich der Bundestag mit der Petition beschäftigen.
Bitte zeichnet die Petition! (Stand: 02/2015)